Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen und so steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteile einzusparen. Grundsätzlich bieten sich für die Entgeltumwandlung verschiedene Durchführungswege an. Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern den Weg vorzugeben. Nutzen Sie hier die langjährige Expertise von Swiss Life und entwickeln Sie zusammen mit unseren Experten eine optimale Umsetzung – sowohl für Ihr Unternehmen als auch für Ihre Mitarbeiter.
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